Lösungen
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch Aufstellungen (im Vorfeld von Prozessen) eine Vielzahl von Verfahren bereits außergerichtlich gelöst werden können. Konflikte werden mit beiderseitiger Zustimmung geklärt und ein Interessenausgleich wird vereinbart, an den sich die Konfliktparteien auch Wochen oder Monate später noch halten.
Zentrale Themen des Rechtswesens wie,
- Recht haben und Recht bekommen
- Schuld und Unschuld
- Täter und Opfer
- Rache und Reue
- angemessene Strafe und mildernde Umstände
- Starrheit und Einsicht
- Absicht und Versehen
- berechnende Planung und unglückliche Umstände
werden durch die Aufstellungsarbeit neu gesehen, bewertet und erfasst und können in ihrer Tiefe, immer in Bezug auf den Einzelfall, ausgelotet werden.